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   BFH, 14.12.1990 - VI B 98/88   

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https://dejure.org/1990,22106
BFH, 14.12.1990 - VI B 98/88 (https://dejure.org/1990,22106)
BFH, Entscheidung vom 14.12.1990 - VI B 98/88 (https://dejure.org/1990,22106)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 1990 - VI B 98/88 (https://dejure.org/1990,22106)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.12.1984 - V R 47/80

    Änderung nach § 174 AO 1977 nur zulässig, wenn derselbe Sachverhalt mehrfach zum

    Auszug aus BFH, 14.12.1990 - VI B 98/88
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. Dezember 1984 V R 47/80 (BFHE 143, 9, BStBl II 1985, 282 [BFH 13.12.1984 - V R 47/80]) betrifft die Vorschrift des § 174 der Abgabenordnung (AO 1977) Sachverhalte, deren Berücksichtigung "sich nachträglich als rechtsirrig erweist".
  • BFH, 28.01.2009 - X R 27/07

    Änderung eines Steuerbescheides nach § 174 Abs. 4 AO bei zwischenzeitlichem

    Eine Berichtigung nach § 174 Abs. 4 AO sei nicht auf die Korrektur solcher Rechtsüberlegungen beschränkt, die das FA erkennbar angestellt habe (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 1990 VI B 98/88, BFH/NV 1991, 503).
  • FG Köln, 19.06.2007 - 7 K 3835/04

    Nachträgliche Änderung eines Einkommensteuerbescheids; Ergehen eines

    Denn eine Berichtigung nach § 174 Abs. 4 AO ist nicht auf die Korrektur solcher Rechtsüberlegungen beschränkt, die der Beklagte erkennbar angestellt hat (BFH Beschluss vom 14.12.1990 VI B 98/88, BFH/NV 1991, 503).
  • BFH, 08.04.1992 - X R 213/87

    Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse durch die

    Auch das Übersehen einer möglichen Rechtsfolge erlaubt eine Änderung nach § 174 Abs. 4 AO 1977 (BFH-Beschluß vom 14. Dezember 1990 VI B 98/88, BFH/NV 1991, 503).
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