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BFH, 14.12.1990 - VI B 98/88 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 13.12.1984 - V R 47/80
Änderung nach § 174 AO 1977 nur zulässig, wenn derselbe Sachverhalt mehrfach zum …
Auszug aus BFH, 14.12.1990 - VI B 98/88
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. Dezember 1984 V R 47/80 (BFHE 143, 9, BStBl II 1985, 282 [BFH 13.12.1984 - V R 47/80]) betrifft die Vorschrift des § 174 der Abgabenordnung (AO 1977) Sachverhalte, deren Berücksichtigung "sich nachträglich als rechtsirrig erweist".
- BFH, 28.01.2009 - X R 27/07
Änderung eines Steuerbescheides nach § 174 Abs. 4 AO bei zwischenzeitlichem …
Eine Berichtigung nach § 174 Abs. 4 AO sei nicht auf die Korrektur solcher Rechtsüberlegungen beschränkt, die das FA erkennbar angestellt habe (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 1990 VI B 98/88, BFH/NV 1991, 503). - FG Köln, 19.06.2007 - 7 K 3835/04
Nachträgliche Änderung eines Einkommensteuerbescheids; Ergehen eines …
Denn eine Berichtigung nach § 174 Abs. 4 AO ist nicht auf die Korrektur solcher Rechtsüberlegungen beschränkt, die der Beklagte erkennbar angestellt hat (BFH Beschluss vom 14.12.1990 VI B 98/88, BFH/NV 1991, 503). - BFH, 08.04.1992 - X R 213/87
Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse durch die …
Auch das Übersehen einer möglichen Rechtsfolge erlaubt eine Änderung nach § 174 Abs. 4 AO 1977 (BFH-Beschluß vom 14. Dezember 1990 VI B 98/88, BFH/NV 1991, 503).